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Sie finden auf dieser Seite eine sehr kurze Informations-Webseite zum Thema “Abo-Fallen”. Darunter wird hier ein unter Vortäuschung falscher Tatsachen geschlossener Vertrag verstanden, bei dem der Nutzer immer irgendwie davon ausgeht, gar keinen Vertrag geschlossen zu haben oder zumindest kein Entgelt vereinbart zu haben.

Diese Webseite bietet Ihnen eine laufend aktualisierte Übersicht der Rechtsprechung & Entwicklungen zum Thema, zu finden hier.

Dies hier ist ein bewusst klein gehaltenes Angebot. Hier werden lediglich aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen rund um so genannte “Abo-Fallen” dargestellt. Bei dem hier bereitgehaltenen Angebot handelt es sich um einen Service der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf.

Was ist die “Abo-Falle”?

Das System ist denkbar einfach: Es wird eine Webseite ins Netz gestellt, die eine bestimmte Dienstleistung bzw. einen bestimmten Inhalt verspricht. Man hat den Eindruck, das Angebot ist kostenlos, man müsse sich quasi “pro forma” registrieren, aber sonst nichts. In Wirklichkeit sind aber ist irgendwo – gerne in AGB oder sonst wo auf der Webseite – ein Hinweis auf Kosten “versteckt”, meistens handelt es sich dabei um geringe monatliche Kosten in Verbindung mit einem 2-Jahres-Abo, wodurch dann am Ende ein grosser Betrag fällig wird, der gern auch komplett im Voraus verlangt wird. Daher auch der Begriff “Abo-Falle”.

Wie ist das Vorgehen?

Sie erhalten per Mail und (später) auch per Post eine Rechnung, kurz danach eine Mahnung und wiederum kurz danach eine anwaltliche Mahnung – immer mit steigenden Kosten. Gerne werden subtil Drohungen eingebaut, etwa dass man sich bei der Angabe falscher Daten strafbar gemacht haben soll (speziell gegenüber Minderjährigen die ein falsches Geburtsdatum eingetragen haben) oder es wird mit einer Klage gedroht.

Auch beliebt ist das beifügen eines Angebotes zur Ratenzahlung – und wer dann einmal zahlt, hat angeblich die Forderung anerkannt und den Vertrag doch noch geschlossen. Zu diesem unsinnigen Argument lesen Sie hier Fakten.

Was können Sie tun?

Eine pauschale Empfehlung verbietet sich aufgrund der vielschichtigen Angebote und der verschiedenen “Tricks”. Dazu kommt die Gefahr, das erfahrungsgemäß manche Nutzer ein vollkommen legales und versehentlich gebuchtes Angebot mit einer Abo-Falle verwechseln. Grundsätzlich informieren Sie sich in unserem Info-Bereich über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern, die besonders beliebte Opfer sind schon im Voraus – ihre Kinder sollten grundsätzlich niemals personenbezogene Daten von sich im Internet bekannt geben. Auch hier gilt der Rat, Vertrauen bei den Kindern zu schaffen, damit diese (wenn etwas passiert) sofort zu Ihnen kommen und nicht erst selber etwas machen oder die “Rechnungen” verstecken. Ihr Ziel muss es sein, dass ihr Kind, wenn etwas passiert, umgehend und ehrlich zu Ihnen kommt.

Als tatsächlich Betroffener sollten Sie umgehend juristischen Rat suchen, auch die Verbraucherzentralen können weiterhelfen. Früher war es generell ratsam, direkte Kommunikation mit entsprechenden Seitenbetreibern zu vermeiden (also nicht zu reagieren) und nur im unwahrscheinlichen Fall eines gerichtlichen Mahnbescheids mit einem Widerspruch zu reagieren (das dann zwingend!) und einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Heute ist dieser Rat mit Risiken verbunden, denn auf Grund des neu eingeführten §28a BDSG besteht das Risiko, dass bei einer “Nicht-Reaktion” seitens der “Abo-Falle” ein so genannter “Schufa-Eintrag” vorgenommen wird, Details dazu hier. Insofern ist wahrscheinlich ein Widersprechen der Forderung klug, um bei einem späteren “Schufa-Eintrag” gegenüber der Auskunftei auf eine Löschung zu drängen.

Beachten Sie unsere weiteren Info-Seiten Schwarz-Surfen.de und IP-Adressen-Recht.de, auf denen Sie spezifische Informationen zum Thema Internet-Recht finden.

Laufend aktuelle News und Urteile gibt es auf der Kanzlei-Seite im News-Bereich.

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