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Abo-Falle: Muss ich zahlen? Wie verhalte ich mich, wenn ich in eine Abo-Falle geraten bin? Was sind die juristischen Fakten zu Abo-Fallen?

Sie finden auf dieser Seite eine sehr kurze Informations-Webseite zum Thema “Abo-Fallen”. Darunter wird hier ein unter Vortäuschung falscher Tatsachen geschlossener Vertrag verstanden, bei dem der Nutzer immer irgendwie davon ausgeht, gar keinen Vertrag geschlossen zu haben oder zumindest kein Entgelt vereinbart zu haben.

Wir bieten Ihnen auf dieser Webseite eine laufend aktualisierte Übersicht der Rechtsprechung & Entwicklungen zum Thema “Abo-Falle”, zu finden hier.

Dies hier ist ein bewusst klein gehaltenes Angebot. Hier werden lediglich aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen rund um so genannte “Abo-Fallen” dargestellt. Bei dem hier bereitgehaltenen Angebot handelt es sich um einen Service der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Wir lassen hier vor allem unsere Erfahrungen aus der Vertretung betroffener “Abo-Fallen-Opfer” einfließen.

Was ist die “Abo-Falle”?

Das System ist denkbar einfach: Es wird eine Webseite ins Netz gestellt, die eine bestimmte Dienstleistung bzw. einen bestimmten Inhalt verspricht. Man hat den Eindruck, das Angebot ist kostenlos, man müsse sich quasi “pro forma” registrieren, aber sonst nichts. In Wirklichkeit sind aber ist irgendwo – gerne in AGB oder sonst wo auf der Webseite – ein Hinweis auf Kosten “versteckt”, meistens handelt es sich dabei um geringe monatliche Kosten in Verbindung mit einem 2-Jahres-Abo, wodurch dann am Ende ein grosser Betrag fällig wird, der gern auch komplett im Voraus verlangt wird. Daher auch der Begriff “Abo-Falle”.

Wie ist das Vorgehen?

Sie erhalten per Mail und (später) auch per Post eine Rechnung, kurz danach eine Mahnung und wiederum kurz danach eine anwaltliche Mahnung – immer mit steigenden Kosten. Gerne werden subtil Drohungen eingebaut, etwa dass man sich bei der Angabe falscher Daten strafbar gemacht haben soll (speziell gegenüber Minderjährigen die ein falsches Geburtsdatum eingetragen haben) oder es wird mit einer Klage gedroht.
Auch beliebt ist das beifügen eines Angebotes zur Ratenzahlung – und wer dann einmal zahlt, hat angeblich die Forderung anerkannt und den Vertrag doch noch geschlossen. Zu diesem unsinnigen Argument lesen Sie hier Fakten.

Laufend aktuelle juristische News und Urteile gibt es auf der Kanzlei-Seite im News-Bereich, beachten Sie unsere Nachrichten speziell um das Thema “Abzocke” mit laufenden Warnungen vor Verbraucher-Nepp.