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Abo-Fallen – Was können Sie tun?

Eine pauschale Empfehlung verbietet sich aufgrund der vielschichtigen Angebote und der verschiedenen “Tricks”. Dazu kommt die Gefahr, das erfahrungsgemäß manche Nutzer ein vollkommen legales und versehentlich gebuchtes Angebot mit einer Abo-Falle verwechseln. Grundsätzlich informieren Sie sich bitte in unserem Info-Bereich über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung und stellen Sie absolut sicher, dass es sich in ihrem Fall auch wirklich um eine Abo-Falle handelt!

Präventiv

Sprechen Sie mit Ihren Kindern, die besonders beliebte Opfer sind schon im Voraus – ihre Kinder sollten grundsätzlich niemals personenbezogene Daten von sich im Internet bekannt geben. Auch hier gilt der Rat, Vertrauen bei den Kindern zu schaffen, damit diese (wenn etwas passiert) sofort zu Ihnen kommen und nicht erst selber etwas machen oder die “Rechnungen” verstecken. Ihr Ziel muss es sein, dass ihr Kind, wenn etwas passiert, umgehend und ehrlich zu Ihnen kommt.

Wenn die Rechnung kommt

Als tatsächlich Betroffener sollten Sie umgehend juristischen Rat suchen, auch die Verbraucherzentralen können weiterhelfen. Es kann nicht oft genug betont werden, dass Laien vorschnell ein nicht zu beanstandendes “Abo-Modell” als Abo-Falle einstufen und dann unberechtigt nichts zahlen.

Grundsätzlich ist es generell ratsam, direkte Kommunikation mit entsprechenden Seitenbetreibern zu vermeiden (also nicht zu reagieren) und nur im unwahrscheinlichen Fall eines gerichtlichen Mahnbescheids mit einem Widerspruch zu reagieren (das dann zwingend!) sowie dann einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Heute ist dieser Rat theoretisch mit Risiken verbunden, denn auf Grund des neu eingeführten §28a BDSG besteht das Risiko, dass bei einer “Nicht-Reaktion” seitens der “Abo-Falle” ein so genannter “Schufa-Eintrag” vorgenommen wird. Insofern ist wahrscheinlich ein Widersprechen der Forderung klug, um bei einem späteren “Schufa-Eintrag” gegenüber der Auskunftei auf eine Löschung zu drängen. Allerdings ist angeblich keiner der bekannten Abo-Fallen Betreiber ein Mitglied der Schufa, kann also auch nicht dorthin melden.

Es ist eine typische Masche, dass man im Folgenden mit Mails und Briefen quasi zugeschüttet wird – lassen Sie sich davon nicht verängstigen, Stress und Unsicherheit sind fest eingeplante Faktoren bei dieser Masche. Auch die immer wieder zu lesende (leere) Drohung mit einer Strafanzeige ist kein Grund, sich unter Druck gesetzt zu fühlen. Die ständigen Schreiben nehmen leider nicht allzu schnell ein Ende, hier muss man schlicht “Sattelfest” sein.

Überhaupt etwas “bestellt”?

Sie müssen prüfen, ob Sie überhaupt etwas bestellt haben – uns sind Fälle bekannt, in denen die Daten von angeblichen Nutzern durch Dritte missbraucht wurden. Wenn Sie nichts bestellt haben, müssen Sie auch nichts zahlen! Und der Abo-Fallen-Betreiber ist in der Pflicht, nachzuweisen, mit wem der angebliche Vertrag geschlossen wurde.

Sollten Sie tatsächlich etwas bestellt haben, wird es komplizierter: Sie sollten zumindest sofort “rein hilfsweise Widerruf” ihrer Willenserklärung als Verbraucher erklären, das bitte in nachprüfbarer Form, also gerne per E-Mail vorab, aber zwingend auch als Einwurf-Einschreiben. Dabei sollten Sie sich nicht davon einschüchtern lassen, dass Ihr WIderrufsrecht angeblich “vorzeitig abgelaufen ist” oder die 14 Tage Widerrufsfrist bereits um sind – wenn nicht ordentlich belehrt wurde, steht eine längere Widerrufsfrist im Raum. Insofern schadet ein vorsorglich erklärter, hilfsweiser Widerruf, zumindest nicht.
So wie Sie hilfsweise den angeblich bestehenden Vertrag wegen Täuschung anfechten. Jedenfalls wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob überhaupt ein Vertrag zu Stande kam, es kann mitunter an unwirksamen AGB oder Sittenwidrigkeit des angeblichen Vertrages scheitern. “Äusserst hilfsweise” können Sie dann noch die ausserordentliche und ordentliche Kündigung aussprechen.

Wenn Sie etwas gezahlt haben

Sollten Sie bereits einen Teil gezahlt haben: Man mag es versuchen, aber der Aufwand um das Geld zurück zu erhalten ist zeitaufreibend und wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, kostet es auch wieder Geld. Die Verbraucherzentralen meinen hier zu Recht, dass einmal gezahltes Geld wohl weg ist. Wie man sagt: Überlegen Sie sich gut, ob sie dem schlechten Geld dann noch gutes hinterherwerfen wollen.
Gleichwohl begründet eine Teilzahlung keinen Vertragsschluss, auch wenn die Betreiber das gerne behaupten (Zu diesem unsinnigen Argument lesen Sie hier Fakten).

Aber die haben auch Urteile…

Ja, Ihnen werden mitunter Urteile beigefügt und manchmal ist da auch was dran. Manchmal soll es aber auch nur erschrecken, dazu hier. Nutzen Sie als Einstieg bitte diesen Artikel, um sich einen Überblick über die “Pro”-Rechtsprechung zu verschaffen und diesen Beitrag, um die “Contra”-Seite zu überblicken.

Branchenbuch-Abzocke

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