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	<title>Die Abo-Falle</title>
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	<description>Juristisches zur Abo Falle</description>
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		<title>Aktuelles zur Abo-Fallen-Thematik</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 17:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit bieten sich kaum aktuelle Aufhänger an, um das Thema der &#8220;Abo-Fallen&#8221; aufzugreifen. Die &#8220;Branche&#8221; ist von manchem Wechsel bei den Betreibern gekennzeichnet, worauf hier aber nicht näher eingegangen wird. Dabei scheint sich derzeit abzuzeichnen, dass die klassischen Abo-Fallen zunehmend in den Hintergrund treten (keinesfalls verschwinden), wohl aber &#8220;Tricksereien&#8221; im Rahmen von Online-Käufen oder bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit bieten sich <strong>kaum aktuelle Aufhänger</strong> an, um das Thema der &#8220;Abo-Fallen&#8221; aufzugreifen. Die &#8220;Branche&#8221; ist von manchem Wechsel bei den Betreibern gekennzeichnet, worauf hier aber nicht näher eingegangen wird. Dabei scheint sich derzeit abzuzeichnen, dass die klassischen Abo-Fallen zunehmend in den Hintergrund treten (keinesfalls verschwinden), wohl aber &#8220;Tricksereien&#8221; im Rahmen von Online-Käufen oder bei &#8220;Branchenbüchern&#8221; zunehmen. (<a href="http://www.netzbetrug.de/fake-rechnungen/">Zu den Branchenbuch-Tricksereien mehr Infos auf Netzbetrug.de</a>)</p>
<p>Im <strong>Alltag</strong> ergeben sich bei Abo-Fallen weiterhin kaum Neuigkeiten. Bis heute gab es auf keines der anwaltlichen Schreiben aus unserem Haus irgendeine Form von Widerspruch, zugleich &#8211; trotz der zahlreichen Entscheidungen in dem Bereich &#8211; ist die Erstattung von Anwaltskosten der Betroffenen keineswegs ein &#8220;Selbstläufer&#8221;.</p>
<p>Die <strong>Rechtsprechung</strong> bietet ebenfalls wenig Neues, eine kleine Auswahl der interessanteren Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit:</p>
<ol>
<li>Das AG Frankfurt a.M. (29 C 2583/10 (85)) erkannte in der typischen Abo-Fallen-Webseitengestaltung hinsichtlich der Preisangaben überraschende Klauseln, mit dem Ergebnis, dass kein entgeltlicher Vertrag zustande kam. Die Argumentation des Gerichts ist nicht neu und begegnet bei anderen Gerichten teilweise auch Kritik</li>
<li>Das AG Mainz (89 C 284/10) sah in der dort verhandelten Webseite eine (über die Entgeltlichkeit) täuschende Abo-Falle und erkannte, dass in diesem Fall die Kosten eines von Betroffenen beauftragten Anwalts durch die Abo-Fallen-Betreiber zu erstatten sei. Die Folge der Kostenerstattung ist dabei wenig überraschend, die grosse Klippe ist und bleibt, Gerichte davon zu überzeugen, dass auch wirklich eine Täuschung vorlag.</li>
<li>Es gibt auch weitere Urteile pro (vermeintliche) Abo-Fallen: So beim Amtsgericht Magdeburg (140 C 3125/10), <a href="http://www.abo-falle.de/ag-marburg-kostenangabe-in-agb-ist-ausreichend/">was ich hier schon besprochen hatte</a>. Stärker Beachten sollte man eine Entscheidung des OLG Thüringen (9 W 517/10), das letztlich festhält, dass eine vorhandene und nicht ganz aufdrängende Kostendarstellung ausreichend sein soll. Sehr schön besprochen hat die Entscheidung RA Dosch, <a href="http://klawtext.blogspot.com/2011/04/oberlandesgericht-thuringen-entscheidet.html" target=_blank>zu finden hier</a>.</li>
</ol>
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		<title>AG Magdeburg: Kostenangabe in AGB ist ausreichend</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Apr 2011 06:00:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Magdeburg (140 C 3125/10) hatte sich mit einem Online-Abo zu beschäftigen und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Abo-Falle gehandelt habe. Die in den AGB angegebenen Preise seien Vertragsbestandteil geworden &#8211; wenn man sich darauf beruft, dass man das nicht gelesen habe, wird man damit nicht gehört. Das Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Magdeburg (140 C 3125/10) hatte sich mit einem Online-Abo zu beschäftigen und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Abo-Falle gehandelt habe. Die in den AGB angegebenen Preise seien Vertragsbestandteil geworden &#8211; wenn man sich darauf beruft, dass man das nicht gelesen habe, wird man damit nicht gehört. Das Gericht dazu:</p>
<blockquote><p>Insbesondere steht der Vortrag der Beklagten, sie könne sich nicht an eine kostenpflichtige Anmeldung erinnern, der Annahme eines Vertragsabschlusses nicht entgegen. [...] Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Waise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. [...] Der streitgegenständliche Vertrag ist auch nicht gemäß § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Das Vorliegen eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist zu verneinen. Ein Anfechtungsgrund gemäß §§ 119 ff BGB liegt: nicht vor. Soweit die Beklagte vom Vertragsinhalt bewusst keine Kenntnis genommen hat, weil sie den Vertragstext nicht gelesen hat, begründet dieses Verhalten ein Anfechtungsrecht nicht [...] Umstände, die den Nutzern suggerieren, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen würde, sind in ausreichender Weise nicht ersichtlich. Es ist den jeweiligen Nutzern auch zumutbar, die gegebenen Informationen zu lesen.</p></blockquote>
<p>Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des AG Marburg (91 C 981/09) aus dem letzten Jahr &#8211; allerdings geht es in den Entscheidungen hier um grundverschiedene Angebote. Insofern ist hier auch nicht davon zu sprechen, dass das AG Magdeburg &#8220;Abo-Fallen legitimiert&#8221; &#8211; eine solche Aussage wäre falsch. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an, wobei offensichtlich die Gerichte den Einzelfall sehr unterschiedlich sehen: <a href="http://www.openpr.de/news/515508/Wegweisendes-Urteil-aus-Magdeburg-verurteilt-Verbraucherin-und-bestaetigt-Wirksamkeit-von-Internet-Abo-Vertrag.html" target=_blank>Während der Betreiber die Entscheidung feiert</a>, will nicht vergessen werden, dass das LG Berlin (15 O 268/10), Ag Alzey (23 C 2/10) sowie AG Berlin-Charlottenburg (203 C 278/10) vorher ihm gegenüber etwas kritischer war.</p>
<p>Es bleibt somit dabei: Sich gerichtlich gegen (vermeintliche) Abo-Fallen zu wehren <a href="http://www.abo-falle.de/wer-geld-von-einer-abo-falle-haben-will-sollte-den-sachverhalt-kennen/">ist keineswegs ein Selbstläufer</a>. Es gibt zumindest vereinzelte gerichtliche Entscheidungen, in denen (vermeintliche) Abo-Fallen obsiegt haben &#8211; vor dem Hintergrund sollte man niemals zu selbstsicher und unvorbereitet in einen Prozess einsteigen. In der hier vorgestellten Entscheidung ist insofern der Satz </p>
<blockquote><p>Umstände, die den Nutzern suggerieren, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen würde, sind in ausreichender Weise nicht ersichtlich.</p></blockquote>
<p>ins Auge zu fassen. Wie bereits überspitzt festgestellt: Vor einem Gericht nur laut &#8220;Abo-Falle&#8221; rufen reicht nicht, man muss dezidiert vortragen, warum in diesem konkreten Fall ein kostenloses Angebot suggeriert wurde oder ein sittenwidriges Angebot vorliegen soll. </p>
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		<title>Es gibt ihn, den gerichtlichen Mahnbescheid einer Abo-Falle</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/gerichtlicher-mahnbescheid-abo-falle-outlets-d/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Mar 2011 08:26:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Regelfall ist man sich einig: Die Gefahr, einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer Abo-Fallen-Forderung zu erhalten, tendiert gegen Null. Zufällig habe ich aber eben jemanden gefunden, der einen solchen Mahnbescheid erhalten haben möchte, angeblich von einer Abo-Falle zum Thema &#8220;Outlets&#8221; &#8211; zu finden ist das Ganze hier. Allerdings ist leider unklar, wie der Sachverhalt genau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Regelfall ist man sich einig: Die Gefahr, einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer Abo-Fallen-Forderung zu erhalten, tendiert gegen Null. Zufällig habe ich aber eben jemanden gefunden, der einen solchen Mahnbescheid erhalten haben möchte, angeblich von einer Abo-Falle zum Thema &#8220;Outlets&#8221; &#8211; <a href="http://www.rechtsanwalt.net/rechtsfrage,zivilrecht,4d7501360d550" target=_blank>zu finden ist das Ganze hier</a>.</p>
<p>Allerdings ist leider unklar, wie der Sachverhalt genau ist. Insbesondere muss ein Augenmerk darauf gerichtet werden, dass der Betroffene &#8220;irgendwas selber&#8221; gemacht hat. So gibt er selber an, einen Brief geschrieben zu haben, in dem er sich in irgendeiner Form zum Vertragsabschluss geäußert hat. Je nachdem, wie schlecht die selbst formulierte Antwort gefasst war, dürfte der gerichtliche Mahnbescheid am Ende nicht verwundern.</p>
<p><em>Hinweis zum Thema: Angeblich hat das AG Frankfurt a.M. (32 C 2609/10-72) Anfang dieses Jahres festgestellt, dass der Hinweis auf die preisliche Gestaltung bei der Webseite Outlets.de in der Form, wie er vom Gericht verhandelt wurde, nicht ausreichend gewesen sei. Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor, insofern muss die Meldung mit der üblichen Vorsicht zur Kenntnis genommen werden.</em></p>
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		<title>Skandalöses Abo-Fallen-Urteil in Österreich?</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/skandaloses-abo-fallen-urteil-in-osterreich/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 18:36:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Kürzlich gab es einen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. zum Thema &#8220;STrafbarkeit von Abo-Fallen&#8221;, den ich schon mit einer Mahnung zur Vorsicht kommentiert hatte. Nun gibt es wohl in Österreich ein erstes abschliessendes Urteil (2. Instanz), das aber eine Strafbarkeit verneint. Entsprechend gibt es den ersten empörten Aufschrei, wie das denn sein kann. Hier zeigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kürzlich gab es einen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. zum Thema &#8220;STrafbarkeit von Abo-Fallen&#8221;, <a href="http://www.abo-falle.de/das-ende-der-abo-fallen/">den ich schon mit einer Mahnung zur Vorsicht kommentiert hatte</a>. Nun gibt es wohl in Österreich ein erstes abschliessendes Urteil (2. Instanz), das aber eine Strafbarkeit verneint. Entsprechend <a href="http://www.konsumer.info/?p=15251">gibt es den ersten empörten Aufschrei</a>, wie das denn sein kann.</p>
<p>Hier zeigt sich, wovor ich gewarnt habe: Das Gerechtigkeitsempfinden Betroffener (Laien) muss nicht unbedingt mit dem Übereinstimmen, was in einem Strafprozess heraus kommt. In einem Strafprozess können es Details sein, die entscheident sind. Und diese Details können so klein erscheinen, dass Laien sie gerne schnell übersehen &#8211; und dann am Ende das Urteil nicht verstehen. So ist noch einmal daran zu erinnern, dass nicht jedes Listenreiche Vorgehen gleich strafrechtliche Relevanz genießen muss. Und die Trennlinie zwischen &#8220;listenreich&#8221; und &#8220;betrügerisch&#8221; ist mitunter haarscharf. Dazu kommt, dass ein listenreich zustande gekommener Vertrag mit einem Verbraucher durchaus anfechtbar oder gar nichtig sein kann, während das Ganze strafrechtlich ohne Beachtung bleibt. Auch das ist natürlich schwer zu verstehen: Zivilrechtlich verboten, strafrechtlich erlaubt oder zumindest nicht sanktioniert. </p>
<p>Das bedeutet: Man darf sein persönliches Gerechtigkeitsmepfinden nicht zum Maß aller Dinge erheben, auch wenn es mitunter schwer nachzuvollziehen ist. Und man darf strafprozesse niemals als &#8220;Selbstläufer&#8221; betrachten. Ich bleibe dabei: Auch in Deutschland ist alles weiterhin offen in dieser Frage, ein Schuldspruch keinesfalls zwingend.</p>
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		<title>Aktuelles zur Abo-Falle in Kürze</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/aktuelles-zur-abo-falle-in-kurze/</link>
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		<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 14:12:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Frankfurt a.M. (32 C 1742/10-48) hat nun auch festgestellt, dass bei Abo-Fallen kein Zahlungsanspruch bestehen soll. Dabei sind Abo-Fallen auch in Österreich ein zunehmendes Problem. Und bei der WELT wird noch einmal verständlich erklärt, wie Abo-Fallen &#8220;hintenrum&#8221; über Werbeanzeigen aufs Handy kommen. Alles in allem muss aber festgestellt werden, dass das Problem sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Frankfurt a.M. (32 C 1742/10-48) <a href="http://www.fr-online.de/fr-online/rhein-main/gericht-stoppt-internet-abzocke/-/1472796/6581972/-/index.html">hat nun auch festgestellt</a>, dass bei Abo-Fallen kein Zahlungsanspruch bestehen soll. Dabei <a href="http://derstandard.at/1293371194834/Neue-Telefon-Abzocke-Bei-Rueckruf-landet-man-bei-Sex-Hotline">sind Abo-Fallen auch in Österreich</a> ein zunehmendes Problem. Und <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article12246846/Kriminelle-nutzen-Schlupfloch-bei-iPhone-und-Android.html">bei der WELT</a> wird noch einmal verständlich erklärt, wie Abo-Fallen &#8220;hintenrum&#8221; über Werbeanzeigen aufs Handy kommen.</p>
<p>Alles in allem muss aber festgestellt werden, dass das Problem sich &#8220;gesetzt&#8221; hat &#8211; wirkliche Neuigkeiten gibt es zur Zeit nicht.</p>
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		<title>Das Ende der Abo-Fallen?</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/das-ende-der-abo-fallen/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 07:09:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Sind die Abo-Fallen endlich am Ende?&#8221; fragt man im LBR-Blog unter Verweis auf FPS-Law, die einen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. bekannt gegeben haben, demzufolge das strafrechtliche Hauptverfahren gegen entsprechende Betreiber nun doch zu führen ist. Nun ist es sicherlich ein überfälliger Schritt, endlich Strafverfahren in diesen Angelegenheiten zu führen, aber: Wir wollen es mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Sind die Abo-Fallen endlich am Ende?&#8221; fragt man <a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2011/01/sind-die-abofallen-endlich-am-ende/">im LBR-Blog</a> unter <a href="http://www.fps-law.de/aktuelles/mitteilung/article/47/rechtsprechu-3.html">Verweis auf FPS-Law</a>, die einen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. bekannt gegeben haben, demzufolge das strafrechtliche Hauptverfahren gegen entsprechende Betreiber nun doch zu führen ist.</p>
<p>Nun ist es sicherlich ein überfälliger Schritt, endlich Strafverfahren in diesen Angelegenheiten zu führen, aber: Wir wollen es mal nicht überbewerten. Zum einen wird die Frage, ob wirklich ein strafrechtlich relevanter Betrug &#8211; ja gar im gewerblichen Ausmaß &#8211; vorliegt immer nur im konkreten Einzelfall entschieden. Dabei wird es in einer strafrechtlichen Verhandlung auf jedes Detail ankommen und bei einer schwierigen Beweislage zu Gunsten des/der Angeklagten entschieden. Der wesentliche Unterschied zwischen Strafverfahren und zivilrechtlichem Verfahren ist nun einmal die &#8220;Beweislast&#8221;, was gerade von Laien hin und wieder vergessen wird. Und so kann es dann sein, dass vor Gericht, wenn keiner der Zeugen verlässlich versichern kann, wie die Seite nun genau gestaltet war und nur Ausdrucke der Webseite vorliegen, das den Richtern nicht genügen wird.</p>
<p>Selbst wenn in diesem Fall ein (gewerbsmäßiger) Betrug gesehen wird: Das muss nicht automatisch Konsequenzen für andere Betreiber haben. Diese werden sich ggfs. damit beruhigen, dass man in Details die Seite anders gestaltet hat. Auswirkungen dürfte entsprechende Rechtsprechung vor allem dann haben, wenn Betreiber solcher Seiten Inkasso-Anwälte suchen: Wenn das Eis zumindest etwas dünner ist, werden Rechtsanwälte sich ein wenige genauer Überlegen, ob sie (leichtfertig) Inkasso-Mandate dieser Art annehmen. Mehr Bedeutung würde ich einer solchen positiven Entscheidung letzten Endes nicht zusprechen.</p>
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		<title>Abo-Fallen: Ein typisch deutsches Problem?</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/abo-fallen-ein-typisch-deutsches-problem/</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Jan 2011 08:09:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ärgerlich, was man hin und wieder lesen muss: Das Phänomen dieser Abo-Fallen sei übrigens nur auf Deutschland begrenzt: &#8220;In anderen Ländern tauchen auf dem Bildschirm klare Warnungen auf.&#8221; So wohl der stellvertretende Dezernatsleiter des Landeskriminalamtes (LKA), Klaus D. Wahl in der Mainzer Rhein-Zeitung. Nun, wenn dem so wäre, fragt man sich, warum es erst kürzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ärgerlich, <a href="http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz/nachrichten_artikel,-Wirtschaftskriminelle-richten-200-Millionen-Euro-Schaden-an-_arid,183593.html">was man hin und wieder lesen muss</a>:</p>
<blockquote><p><em>Das Phänomen dieser Abo-Fallen sei übrigens nur auf Deutschland begrenzt: &#8220;In anderen Ländern tauchen auf dem Bildschirm klare Warnungen auf.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>So wohl der stellvertretende Dezernatsleiter des Landeskriminalamtes (LKA), Klaus D. Wahl in der Mainzer Rhein-Zeitung. Nun, wenn dem so wäre, fragt man sich, <a href="http://www.abo-falle.de/abo-falle-muss-in-italien-fast-1-million-euro-strafe-zahlen/">warum es erst kürzlich in Italien ein Rekord-Bußgeld gegeben hat</a>. Ahnungslosigkeit wird wahrscheinlich der Hintergrund sein &#8211; und das Ergebnis ist in der Tat ein typisch Deutsches: <a href="http://www.abo-falle.de/die-button-losung-kommt-noch-dicker/">Der Versuch eigene Gesetze zu schaffen nur für dieses Phänomen</a>.</p>
<p>Einfach nur noch peinlich ist es, wenn zwischendurch in diesem Artikel zu lesen ist:</p>
<blockquote><p>Doch solche Verurteilungen sind laut Sell die Seltenheit. &#8220;Das liegt an der Komplexität der Sachverhalte &#8211; und das nutzen die Täter aus. Haben Sie schon mal erlebt, dass ein Wirtschaftskrimineller zu lebenslänglich verurteilt wurde?&#8221; Dabei sei der gesellschaftliche Schaden enorm. Wie etwa bei der sogenannten Abo-Falle [...]</p></blockquote>
<p>Zuerst einmal ist lebenslänglich ein seltenes Strafmaß, dass für Betrügereien gar nicht erst vorgesehen ist. DIe Frage ist insofern in sich schon fehlerhaft, ausser sie soll suggerieren, das Strafmaß für Betrug etc. müsse auf Lebenslänglich angehoben werden. Auch wenn man es hierzulande langsam gewöhnt ist, dass bei jedem Hype um ein Delikt &#8211; entgegen den Warnungen von Kriminologen übrigens &#8211; gleich höhere Strafrahmen als Allheilmittel gefordert werden. Die Lächerlichkeit für einen Betrug den Strafrahmen eines Mordes zu verlangen, liegt hoffentlich auf der Hand. </p>
<p>Alles in allem muss leider weiterhin festgestellt werden, dass auf die Abo-Fallen-Pest mit einer Hysterie und einem Aktionismus reagiert wird, der in keinstem Verhältnis zur Realität steht. Und wie so oft wird blinder (ahnungsloser) Aktionismus auch hier zu einer Verschlechterung der Situation für Betroffene führen. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Olaf Tank nicht mehr für Antassia &amp; Co. aktiv</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/olaf-tank-nicht-mehr-fur-antassia-co-aktiv/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 18:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein kurzer Hinweis: Olaf Tank ist nach eigener Angabe nicht mehr als Rechtsanwalt für die Antassia GmbH und die Content Services Ltd. aktiv. Im Lawblog ist dazu schon etwas erschienen, ich habe selber auch dort angerufen und mir die Bandansage angehört, in der Tat hört man den Hinweis, dass man die Mandate u.a. für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein kurzer Hinweis: Olaf Tank ist nach eigener Angabe nicht mehr als Rechtsanwalt für die Antassia GmbH und die Content Services Ltd. aktiv. <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/13/olaf-tank-beendet-abzockmandate/">Im Lawblog ist dazu schon etwas erschienen</a>, ich habe selber auch dort angerufen und mir die Bandansage angehört, in der Tat hört man den Hinweis, dass man die Mandate u.a. für die Antassia GmbH niedergelegt hat. </p>
<p>Was heisst das nun für Betroffene: Man darf mit Spannung abwarten, wie die betreffenden Unternehmen in Zukunft ihre (vermeintlichen) Forderungen geltend machen möchten. Das Kapitel &#8220;Abo-Fallen&#8221; ist damit keinesfalls beendet, sondern geht nur in eine neue (vorhersehbare) Runde. Ob die dritte letzte Mahnung nun von einem Inkassobüro, dem RA Tank oder irgendeinem anderen RA kommt, spielt letztlich für<a href="http://www.abo-falle.de/abo-falle-was-soll-ich-tun/"> das gesamte Szenario</a> keine Rolle.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Button-Lösung kommt &#8211; noch dicker?</title>
		<link>http://www.abo-falle.de/die-button-losung-kommt-noch-dicker/</link>
		<comments>http://www.abo-falle.de/die-button-losung-kommt-noch-dicker/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Dec 2010 17:02:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[button-lösung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die so genannte Button-Lösung ist nicht nur Aktionismus, sondern zudem auch noch hoch gefährlich, wie ich schon mehrfach dargelegt habe (hier verschiedene Artikel von mir dazu). Dabei wollen scheinbar alle die Button-Lösung: Die aktuelle Bundesregierung hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, die SPD hat zwischenzeitlich auch was eigenes fabriziert. Am 02.12.2010 wurde im Bundestag in zweiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die so genannte Button-Lösung ist nicht nur Aktionismus, sondern zudem auch noch hoch gefährlich, wie ich schon mehrfach dargelegt habe (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/button-losung/">hier verschiedene Artikel von mir dazu</a>). Dabei wollen scheinbar alle die Button-Lösung: Die aktuelle Bundesregierung hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, die SPD hat zwischenzeitlich auch was eigenes fabriziert. Am 02.12.2010 wurde im Bundestag in zweiter und dritter Lesung der Entwurf der SPD abgelehnt, was insofern nichts überraschendes ist. Interessant ist es aber, sich das Protokoll vom 02.12.2010 anzusehen und die Beiträge der Redner aufmerksam zu studieren (<a href="http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17078.pdf">Hier zu finden</a>, ab Seite 8715 &#8211; die Beiträge wurden direkt zu Protokoll gegeben).</p>
<p>So stellt Stephan Thomae von der FDP klar, was in ein gutes Gesetz zum Thema gehört:</p>
<blockquote><p>Der Gesetzentwurf der SPD geht zwar in die richtige Richtung. Er ist uns Liberalen jedoch nicht präzise genug. Um Kostenfallen im Internet zu vermeiden, fordern wir, dass sich auf den Internetseiten der Unternehmen ein separates Fenster öffnen muss, bevor es zu einem eventuellen Vertragsschluss im Internet kom- men kann. In diesem gesonderten Fenster muss der Ver- braucher genau über alle wesentlichen Vertragsmerk- male informiert werden.</p></blockquote>
<p>Der Herr von der FDP spricht zwar nur von Kostenfallen, ich lese da aber eine Menge neuer Anforderungen für &#8220;normale&#8221; Shop-Betreiber raus. </p>
<p>Wie verwirrend das Problem ist, zeigt Dr. Erik Schweickert von der FDP schön, wenn er zuerst meint:</p>
<blockquote><p>Ein unbedarfter Klick darf nicht weiterhin dazu führen, dass man auf einer Internetseite eine Zahlungsverpflichtung eingeht.</p></blockquote>
<p>Um dann weniger Sätze danach festzustellen, dass eben keine Zahlungsverpflichtung besteht. Er will also ein Problem in Angriff nehmen (&#8220;Zahlungsverpflichtung auf Grund von unbedarftem Klick&#8221;) das nach seiner eigenen Feststellung gar nicht existiert. Aha.Aber auch Dr. Schweickert hat konkrete Vorstellungen vom Vertragsschluss im Internet:</p>
<blockquote><p>Ich möchte ein separates Fenster, das vor dem Vertragsschluss aufgeht. In diesem Fenster sollen dann die Gesamtkosten stehen sowie ein Button zur Bestätigung. Durch das separate Fenster wird der Verbraucher noch einmal viel deutlicher als bisher auf den nahenden Vertragsabschluss aufmerksam gemacht. Durch das Klicken auf einen Bestätigungsbutton muss dieser aktiv seine Zustimmung zu den Kosten geben.</p></blockquote>
<p>Fassungslos muss man dann wohl die Äusserung von Caren Lay (DIE LINKE) zur Kenntnis nehmen:</p>
<blockquote><p>Die Beweislast, dass ein Vertrag rechtsgemäß ist, muss bei den Unternehmen liegen.</p></blockquote>
<p>Ich stelle mir die Frage, wie sich diese Parlamentarierin unser Rechtssystem vorstellt? Glaubt sie ernsthaft, man trägt nicht die Beweislast für den angeführten Anspruch? Und mit dieser Einstellung glaubt jemand, Ideen zur Verbesserung des Vertragsschlusses im Internet vorbringen zu können? Abgründe tun sich auf &#8211; die zugleich deutlich machen, dass man bei der von zahlreichen Juristen geäußerten Kritik am &#8220;Button&#8221; keine Hoffnung haben darf, dieser Aktionismus würde doch noch im Nirvana verschwinden. Denn hier belehrt Marco Wanderwitz (CDU/CSU) eines besseren:</p>
<blockquote><p>Die sogenannte Button-Lösung wird kommen.</p></blockquote>
<p>Sicherlich, und das zeigen mir die Beiträge deutlich, auf Biegen und Brechen und notfalls auch gegen jede (juristische) Vernunft. Die Leidtragenden werden Verbraucher und seriöse Shop-Betreiber sein. </p>
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		<title>Wer Geld von einer Abo-Falle haben will, sollte den Sachverhalt kennen</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:12:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist keineswegs ein Selbstläufer, von einer (vermeintlichen) &#8220;Abo-Falle&#8221; sein Geld zurück zu fordern, wie das AG Öhringen (2 C 227/10) eindrucksvoll zeigt: Da hat jemand auf Zahlung von Schadensersatz geklagt, nachdem er sich mit einer &#8220;Abo-Falle&#8221; gestritten hatte, wusste aber vor Gericht wirklich gar nichts zu erzählen: Die vom Kläger behauptete irreführende bzw. betrügerische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist keineswegs ein Selbstläufer, von einer (vermeintlichen) &#8220;Abo-Falle&#8221; sein Geld zurück zu fordern, wie das AG Öhringen (<a href="http://openjur.de/u/59814.html">2 C 227/10</a>) eindrucksvoll zeigt: Da hat jemand auf Zahlung von Schadensersatz geklagt, nachdem er sich mit einer &#8220;Abo-Falle&#8221; gestritten hatte, wusste aber vor Gericht wirklich gar nichts zu erzählen:</p>
<blockquote><p>Die vom Kläger behauptete irreführende bzw. betrügerische Gestaltung des Internetauftritts der Erstbeklagten konnte vom Kläger nicht konkret dargestellt, geschweigedenn belegt werden. Vielmehr wusste der Kläger in seiner Befragung in der mündlichen Verhandlung nichts Konkretes mehr zu dem streitgegenständlichen Vorgang.</p></blockquote>
<p>Ergebnis: Gegen die Wand gefahren. Die Lehre somit: Man wird schon irgendetwas vorweisen können müssen. Einfach nur laut &#8220;Abo-Falle&#8221; rufen wird keinem Gericht reichen.</p>
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