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Noch vor kurzem hatte ich hier auf ein Urteil des VG Osnabrück hingewiesen, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Rechtsanwalt, der u.a. für so genannte Abo-Fallen tätig ist, einen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos bei einer Sparkasse hat.

Die neue Osnabrücker Zeitung berichtet nun, dass das OVG Lüneburg (10 ME 77/10) dieses Urteil aufgehoben hat.

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