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Beim Voice-Abo geht es um 0180er/0900er Nummern, die in irgendeiner Form beworben werden, z.B. in einer Anzeige oder Internet-Werbung. Manchmal auch in Form von “Ping-Anrufen”, dass heißt, man wird von dort angerufen, es klingelt aber nur einmal. Die Anrufer setzten dann darauf, dass man zurückruft.

Wer dann dort anruft, wird durch das Drücken von Tastenkombinationen dazu gebracht, (unbemerkt) ein “Abo” abzuschließen. Ab dann wird über die Telefonrechnung der Betrag dieses “Abos” in Rechnung gestellt, so etwa 10 Euro pro Woche. Dabei ist die Art der Abrechnung durchaus tückisch: So taucht auf der Rechnung ein “fiktiver Anruf” auf, immer zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das “Abo” verlängert.

Da das Vorgehen noch recht neu ist, findet man kaum Rechtsprechung dazu. Ende letzten Jahres hat sich ein Verbraucher gewehrt: Nachdem ihn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, legte er Widerspruch ein. Damit wäre die Sache beim zuständigen Amtsgericht (AG Waldbröhl, 14 C 35/10) anhängig geworden – doch der Anbieter verzichtete auf die Forderung und nahm seine Klage zurück.

An dieser Stelle wird es dann nämlich wie immer sein: Der Anbieter ist beweisbelastet und muss nachweisen, dass ein Vertrag ordentlich zustande gekommen ist. Es stellen sich hierbei übliche Fragen, etwa nach den erforderlichen Belehrungen und dem ausreichenden Hinweis auf entstehende Kosten. Dennoch gibt es vielleicht Tücken, ich denke etwa an die – wenn auch großzügige – Frist bei Beanstandungen nach §45i TKG, wobei (wenn man das TKG hier überhaupt zur Anwendung bringt!) man sich auch des §45p TKG besinnen sollte als Verbraucher.

Im Ergebnis eine alte Masche in neuem Gewandt, die es aber verdient, beobachtet zu werden. Die Erfahrungen damit sind bisher minimal, nur langsam melden sich erste Betroffene.

Hinweis: Eine andere Variante ist, dass man gelockt wird, seine Telefonnummer in (dubiosen) Formularen im Internet einzugeben. Versprochen werden dabei angebliche Gratis-SMS oder auch Gewinnspiele. Solche Formulare scheint es zudem nicht nur auf Webseiten zu geben, sondern hin und wieder auch als App für Telefone oder das iPad. Wer hier allzu sorglos seine Daten eingibt, bei dem wird dann auch ganz praktisch über die Telefonrechnung abgerechnet.

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